Verkaufs-
und Lieferbedingungen
Wir liefern Schwergut
über weite Entfernungen zu sensationellen Preisen. Unsere
Aufbaudienste kommen auf Ihren Wunsch in den entlegensten
Ort. Dies ist außer durch unser rationelles Konstruktions-,
Herstell- und Verteilersystem nur durch Ihre Unterstützung
bei der sachlichen Bearbeitung des uns erteilten Auftrages
möglich. Deswegen sind wir insbesondere auf die Beachtung
und Einhaltung folgender Verkaufs- und Lieferbedingungen angewiesen:
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bestellungen
Ihre Bestellung ist nur wirksam, wenn sie von uns innerhalb
eines Monats nach Eingang schriftlich bestätigt wird.
Auch danach wird sie mit unserer Bestätigung wirksam.
3. Änderungen
Änderungen der Bestellung sind, soweit es sich nicht
um Sonderanfertigungen handelt, bis zum Abruf der Anlieferung
möglich.
4. Vertragsform
Alle Verträge und Vereinbarungen bedürfen unabdingbar
der Schriftform. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Änderungen und Nebenabreden jeder Art. Alle Abreden mit
unseren Mitarbeitern im Außendienst sind nur wirksam,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5. Kaufgegenstand
Die Lieferung erfolgt
nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden
Preisliste mit Katalog (Baubeschreibung.) Geringfügige
Änderungen und Abweichungen, Beschreibungen und Zeichnungen,
auch in den Maßen, bleiben vorbehalten.
6. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist
- soweit erforderlich - von Ihnen unverzüglich nach Eingang
unserer Auftragsbestätigung und der von uns erstellten
Bauantragsunterlagen (Bauzeichnung, statische Berechnung und
ggf. Wärmeschutzberechnung) durch Stellen eines Bauantrags
bei der Behörde einzuholen. Bei unseren in Preisliste
und Katalog abgebildeten und beschriebenen Stahlbeton- Fertigteil-
Gebäuden handelt es sich um amtlich geprüfte Typenkonstruktionen.
Die amtlichen Güteprüfzeugnisse für die Stahlbeton-
Fertigteile stehen Ihnen erforderlichenfalls zur Verfügung.
Sonderberechnungen (z. B. für Sonder-Schneelast) können
gegen Erstattung der dadurch entstehenden Kosten erstellt
werden. Falls Ihnen die Baugenehmigung zur Aufstellung
des Kaufgegenstandes auf dem in der Bestellung bezeichneten
Grundstück ohne Ihr Verschulden von der Baubehörde,
nachdem Sie einen Bauantrag gestellt haben, aus baurechtlichen
Gründen nicht erteilt werden sollte, sind Sie berechtigt,
kostenlos vom Vertrage zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung
muss unverzüglich nach der Ablehnung der Baugenehmigung
schriftlich unter Beifügung des Bescheides des Bauamtes
erfolgen. Sie ist nur wirksam, wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs
nach unserer Auffassung keine Aussicht auf Erfolg hat und
es Ihnen nicht möglich ist, im Rahmen unseres Lieferprogramms
die zur Erteilung der Baugenehmigung erforderlichen Vorraussetzungen
zu schaffen, wobei es unerheblich ist, inwieweit ein baurechtlich
genehmigungsfähiger Kaufgegenstand aus unserem Lieferprogramm
von dem ursprünglich bestellten Kaufgegenstand, der nicht
genehmigungsfähig ist, abweicht, weil es allein darauf
ankommt, die Vorraussetzungen für eine baurechtliche
Genehmigungsfähigkeit nachträglich zu schaffen.
Bei wirksamer Rücktrittserklärung erhalten Sie die
geleistete Anzahlung voll von uns zurück. Der Rücktritt
ist ausgeschlossen, wenn Sie den Kaufgegenstand bei uns bereits
zur Auslieferung abgerufen haben.
7. Abruf
Die Lieferung ist von
Ihnen alsbald nach Erteilung der Baugenehmigung schriftlich
abzurufen. Sollte innerhalb von 12 Monaten gemäß
Ziffer 6 nach Auftragsbestätigung weder ein Abruf erfolgen
noch der Rücktritt vom Vertrage unter Vorlage des Ablehnungsbescheides
erklärt sein, sind wir nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung
berechtigt, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und
eine Entschädigung in Höhe von 20% der Bruttoauftragssumme
einschließlich der Mehrwertsteuer zu verlangen.
8. Lieferfrist
Der Liefertermin wird,
soweit nichts anderes vereinbart ist, unter Ausnutzung einer
für Sie günstigen Beiladungsmöglichkeit eingeplant,
sobald Sie den Kaufgegenstand schriftlich abgerufen haben.
Vereinbarte oder festgesetzte Liefertermine werden von uns
nach Möglichkeit eingehalten; sie gelten nicht als Fixgeschäfte.
Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so
sind Sie berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, nachdem
Sie uns schriftlich eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen
bzw. bei Objekten über 50 qm bebaute Fläche von
mindestens zwölf Wochen gesetzt haben. Der Rücktritt
ist jedoch ausgeschlossen, wenn und solange die Lieferverzögerung
auf höherer Gewalt, insbesondere auf Krieg, Aussperrung,
Streik, Betriebsunterbrechungen, Witterungsverhältnissen,
Transportschäden u.a.m. beruht. Das gleiche gilt, wenn
einer unserer Zulieferer von derartigen Umständen betroffen
wird und uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung zu angemessenen
Preisen und Bedingungen nicht möglich ist. Schadenersatzansprüche
wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen sind, soweit die
Vorraussetzungen des Verzugs nicht vorliegen, in jedem Fall
ausgeschlossen.
9. Transport
Wird der Transport vereinbarungsgemäß
non uns übernommen, so erfolgt der Transport auf Ihre
Kosten und unsere Gefahr. In diesem Falle haben Sie sich eine
etwaige Unvollständigkeit oder Beschädigung der
Lieferung zum Zwecke der Beweissicherung vom LKW-Fahrer sofort
bescheinigen zu lassen oder, falls dies nicht möglich
ist, den Transportschaden innerhalb von einer Woche nach Ablieferung
schriftlich bei uns anzuzeigen. Andernfalls sind Ansprüche
wegen Transportschaden ausgeschlossen. Ansonsten erfolgen
alle Lieferungen auf Ihre Gefahr und Kosten ab Werk. In diesem
Falle verpflichten wir uns, bei einem Schadensereignis unsere
etwaigen Schadenersatzansprüche gegen den Spediteur,
Frachtführer usw. an Sie abzutreten.
10. Abnahme
Falls der Transport vereinbarungsgemäß
von uns durchgeführt wird, werden wir Ihnen den Zeitraum
der Anlieferung mitteilen. Sie verpflichten sich, die Lieferung
innerhalb des angekündigten Zeitraums zwischen 7 Uhr
und 20 Uhr oder nach besonderer Vereinbarung auf der Baustelle
abzunehmen. Etwaige Wartezeiten können zu Ihren Lasten
berechnet werden. Die Anlieferung erfolgt so weit an die Baustelle,
wie diese nach Auffassung unseres LKW-Fahrers ohne Gefährdung
von Fahrzeug, Fracht und fremdem Eigentum zu erreichen ist.
Das Abladen vom Lkw ist unsere Sache. Befinden Sie sich zur
Zeit der Anlieferung nicht auf der Baustelle oder kann das
Material nicht innerhalb eines Bereiches von ca. 5 m von der
Baustelle durch den Lkw gestapelt werden, so sind wir berechtigt,
die Materialien nach eigenem Ermessen an einem uns geeignet
erscheinenden Platz auf der Baustelle abzuladen. Die Gefahr
für die Materialien geht mit Abladen auf Sie über.
11. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel
sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen. Diese
Frist beginnt im Zeitpunkt der Anlieferung. Soweit die Mängel
zu diesem Zeitpunkt noch nicht offensichtlich sein sollten,
beginnt die Frist mit dem Eintritt der Offensichtlichkeit.
Die Mängel sind unter Angabe des schadhaften Teiles,
der Teile-Nummer und der Schadensstelle genau zu bezeichnen.
Erforderlichenfalls sind die Mängel in eine Ihnen dafür
übersandte Abbildung einzutragen. Für Mängel,
die nicht nach Maßgabe dieser Bestimmungen geltend gemacht
werden, entfallen alle Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
12. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr
dafür, dass sich der Kaufgegenstand im Zeitpunkt der
Anlieferung im Zustande der jeweils maßgebenden Baubeschreibung
befindet und nicht mit Fehlern behaftet ist, die seinen bestimmungsgemäßen
Gebrauch beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Mängel,
die innerhalb von sechs Monaten nach Anlieferung rechtswirksam
bei uns geltend gemacht worden sind, durch Nachbesserung zu
beseitigen. Wir sind berechtigt, derartige Nachbesserungsarbeiten
nicht selbst auszuführen, sondern auf unsere Kosten durch
einen ortsansässigen Handwerker ausführen zu lassen.
Die Nachbesserungspflicht erlischt, wenn Sie uns bzw. dem
beauftragten Handwerker keine Gelegenheit zur Nachbesserung
geben. Kommen wir der Nachbesserungspflicht trotz einer von
Ihnen gesetzten Nachfrist, die mindestens acht Wochen betragen
muss, nicht nach, so sind Sie berechtigt, statt der Nachbesserung
eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen; für die
Frist gilt Ziff.8 Abs. 2 entsprechend. Alle weitergehenden
Gewährleistungs- und Schadensersatz- und Rücktrittsansprüche
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Eine etwaige Mängelrüge
entbindet Sie nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
Im Falle der Mangelhaftigkeit des gelieferten Kaufgegenstandes
darf allenfalls ein der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes
entsprechender Teil des Kaufpreises zurückbehalten werden.
13. Preise
Alle Preise verstehen
sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk in Euro.
Die vereinbarten Preise entsprechen dem Stande der Material-,
Lohn- und sonstigen Kosten. Sollten diese Kosten bis zur Lieferung,
soweit eine Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß
erfolgt ist, steigen, so dass unsere Listenpreise nach Maßgabe
der Kostensteigerung erhöht werden, sind stattdessen
die im Zeitpunkt der Lieferung geltenden und nach Maßgabe
der Kostensteigerung erhöhten Listenpreise ausschlaggebend.
Preiserhöhungen werden wir in geschäftsüblicher
Weise vorher ankündigen.
14. Zahlung
Die Zahlungen sind zu
den vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug in bar oder auf eines
unser Geschäftskonten unabhängig vom Eingang der
Lieferung und ohne Rücksicht auf die zeitliche Durchführung
etwa übernommener Montagearbeiten zu leisten. Die Annahme
von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten
und erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs Statt.
Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Ihren Lasten. An- und
Vorauszahlungen sind ohne Einfluß auf die Preise. Sie
werden gutgeschrieben und auf die vereinbarten Preise verrechnet.
Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind nur bei Vorlage
einer schriftlichen Inkasso-Vollmacht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Sie können nur mit Gegenforderungen, die wir schriftlich
anerkannt haben, aufrechnen bzw. ein Zurückhaltungsrecht
geltend machen.
15. Zahlungsverzug
Bleiben Sie mit den vereinbarten
Zahlungen im Rückstand, so haben Sie ab Verzug die rückständigen
Beträge mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank zu verzinsen; die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommen
Sie mit einem höheren Betrag als 10% des Kaufpreises
in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
ohne dass es einer Nachfristsetzung und einer Androhung im
Sinne des §326 Abs. 1 BGB bedarf.
16. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das
Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrage vor. Sie dürfen, solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, den Kaufgegenstand weder verpfänden noch zur
Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen
haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes gilt nicht
als Rücktritt vom Vertrage. Nehmen wir aufgrund unseres
Eigentumsrechts den Kaufgegenstand zurück, so sind Sie
verpflichtet, ihn sofort spesen- und frachtfrei an uns zurückzusenden.
Sie haften uns für den Minderwert, für den getätigten
Aufwand und für den entgangenen Gewinn. Für den
Fall, dass Sie den Kaufgegenstand im Rahmen eines kaufmännischen
Verkehrs veräußern oder verarbeiten, treten Sie
hiermit Ihre sämtlichen Forderungen aus Veräußerungen
oder Verarbeitungen gegen Ihren Abnehmer in Höhe des
Lieferungs-Gegenwertes mit allen Nebenrechten an uns ab. Sie
verpflichten sich, uns den jeweiligen Abnehmer namhaft zu
machen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung anzuzeigen
und Zahlung an uns zu verlangen. Ziehen Sie die Forderung
selbst ein, so tun Sie dies nur treuhändlerisch für
unsere Rechnung. Der eingezogene Erlös steht uns zu und
ist an uns abzuliefern. Der Kaufgegenstand wird auch nach
erfolgter Aufstellung und Inbetriebnahme nicht wesentlicher
Bestandteil des Grundstücks oder eines anderen Gebäudes.
17. Aufbaudienst
Der Aufbau kann aufgrund
einer schriftlichen Vereinbarung von uns ausgeführt werden.
Unser Aufbaudienst arbeitet nach den Weisungen des Käufers
und seiner Bevollmächtigten und haftet nur für die
sach- und fachgerechte Aufstellung nach Maßgabe der
Baubeschreibung. Die Aufbaubasis wird von Ihnen gestellt.
Sie muss im Zeitpunkt des Abrufes der Lieferung den Ihnen
von uns angegebenen Anleitungen und Maßangaben entsprechen,
insbesondere eben, hart, und absolut waagerecht (nach DIN
18202) und beim Aufbau schnee- und eisfrei sein. Bei Pergola,
Balkon, Carport, Freisitz oder Schutzwand sind die Löcher
entsprechend unserer Angaben vorzubereiten. Sind diese Voraussetzungen
nicht erfüllt, so können wir nach unserer Wahl entweder
den Aufbau ablehnen oder Ihnen eine abgemessene Frist setzen
oder die Aufbaubasis selbst in einen aufbaufähigen Zustand
versetzen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten fallen, auch
im Wiederholungsfalle, Ihnen zur Last. Soweit unserem Aufbaudienst
vereinbarungsgemäß weitere Arbeiten übertragen
werden, z.B. Weitertransporte gemäß Ziffer 10,
Absatz 2, werden diese zum Stundennachweis zusätzlich
zum Aufbaupreis berechnet. Die von Ihnen vorbereitete Aufbaubasis
gilt, wenn nichts anderes vereinbart wird, als Bauplatz-Einmessung.
Die Baustelle wird besenrein übergeben. Baustoffreste
und Verpackungen sind bauseits z.B. über das DSD zu entsorgen.
Im übrigen gelten für den Aufbau Ziff. 7 bis 12
entsprechend.
Bei Lieferung ins Ausland
gilt deutsches Recht.
Andere Vetragsbedingungen,
die vom die vom Vorstehenden abweichen und von uns nicht ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind, haben keine Gültigkeit.
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